Entfernung der Rachenmandel (Adenotomie)

 

  (auch „Polypenentfernung beim Kind“ oder Entfernung „der Wucherung“ genannt)

 

  

 

Eine vergrößerte Rachenmandel ist neben der Gaumenmandel (Tonsille) die dritte Mandel und sitzt hinter der Nase, sie führt bei Kindern zu vielfachen Störungen, wie Mundatmung, Dauerschnupfen, Mittelohrentzündungen, Appetitlosigkeit, unruhigem Schlaf, fehlerhafter

 

Zahn- und Kieferstellung u.a. Die vergrößerte Rachenmandel wird in einer kurzen Vollnarkose durch den geöffneten Mund des Kindes möglichst vollständig entfernt. Eine Nachblutung ist selten, kann aber durch den operierenden Arzt nicht verhindert werden. Eine Nachblutung muss wiederum in einer Vollnarkose gestillt werden und führt im Einzelfall zu einer festen Ausstopfung der Nase und des Nasenrachenraums. Falls eine Nachblutung auftritt, sollten sie mit dem Kind Ihren Arzt oder das Krankenhaus wieder aufsuchen, da zu langes Abwarten einen erheblichen Blutverlust verursachen kann, der dann eine Bluttransfusion erforderlich machen könnte.

 

 Paracentese: Eine große Rachenmandel stellt im Nasenrachen des Kindes eine Quelle immer wiederkehrender Infektionen dar. Da im Nasenrachenraum aber auch eine offene Verbindung vom Mittelohr zum Rachen endet, die sogenannte Eustachische Röhre, kommt es häufig auf diesem Weg zu Entzündungen des Mittelohres mit Sekretansammlung hinter dem Trommelfell. Diese Flüssigkeit im Mittelohr (Paukenerguss) sollte abgelassen werden, da sie sonst eindickt. Um dieses zu verhindern, wird ein kleiner Schnitt ins Trommelfell gemacht und abgesaugt. Das Trommelfell verschließt sich danach fast immer spontan in wenigen Tagen.

 

 Paukendrainage: Bei bereits eingedicktem Sekret muss eine Drainageröhrchen in den Trommelfellabschnitt eingelegt werden, was praktisch keinerlei Beschwerden macht. Eine Verletzung der Gehörknöchelchenkette mit vorerst bleibender Schwerhörigkeit ist dabei unwahrscheinlich. Während das Röhrchen im Trommelfell liegt, muss darauf geachtet werden, dass kein Wasser in den Gehörgang gelangt, da sonst eine akute Mittelohrentzündung entsteht.

 

(Gehörgangsverschlüsse , die das Baden und Schwimmen nach der Operation ermöglichen, sind keine Krankenkassenleistungen. Sie wurden am 08.12.200 aus den Hilfmittelkatalog gestrichen)

 

 Falls sie aus dieser Erklärung etwas nicht verstanden haben, fragen Sie bitte den Arzt. 

 

Bringen sie dieses Aufklärungsformblatt zur Operation unterschrieben bitte unbedingt mit!

Trommelfellschnitt Trommelfellschnitt
Paukenerguss Paukenerguss