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Hörsturztherapie

 

 

Leider ist die wissenschaftliche Erkenntnis zur Ursache und Therapie des Hörsturzes äußerst begrenzt. 


Es gibt zur Zeit keine gesicherten Erkenntnisse zur Therapie des Hörsturzes.


Die bisherige Leitlinie (AWMF) zur Ursache und Therapie des Hörsturzes 2010 aktualisiert worden:


Der Hörsturz verursacht eine wesentliche Einschränkung der Lebensqualität. Dies rechtfertigt grundsätzlich einen Behandlungsversuch. Da die Ursache des Hörsturzes nicht bekannt ist kann keine kausale Therapie angegeben werden.

 

Möglich sind eine Rheologische Therapie (Haes als Infusion) oder Glukokortikoide (oral oder parenteral).


Da seit dem 1.4.2009 keine durchblutungsfördernden Mittel mehr zur Therapie des Hörsturzes zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen ist eine medikamentöse Therapie weitgehend eine Selbstzahlerleistung.

 

Eine Hörsturztherapie wir in Abhängigkeit vom Einzelfall ambulant oder stationär durchgeführt.

 

  Was können Sie bei einem Hörsturz tun ?

  

- Zuwarten und Kontrollen des Audiogramms(Hörtestes)


- Einnahme von fraglich durchblutungsfördernden Medikamenten, pflanzlich oder chemisch (Selbstzahlerleistung)


- Infusionstherapie (Selbstzahlerleistung)

 

Nach dem Justitiar des HNO-Berufsverbandes können vom behandelnden Arzt für empfehlenswert oder zumindest für vertretbar erachtete Therapieverfahren des akuten Tinnitus als individuelle Gesundheitsleistungen angeboten werden.

Da die Kostenträger (Krankenkassen) die Auffassung vertreten, dass Zweifel an der Wirksamkeit der bisher bekannten Therapieverfahren bei Hörsturz bestehen, dürfen solche Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 12 SGB V nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.