Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Hessen vom 09.02.1999 (AZ.: 8G 2161/98) fällt Piercing unter den Begriff Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden.
In der Praxis wird das Piercing medizinisch sicher und korrekt durchgeführt. Alle entsprechenden Maßnahmen zur Sterilität sind Routine in einer Praxis, in der auch ambulant Operiert wird. Dies gewährt maximale Sicherheit beim Infektionsschutz. Jedes Körperpiercing ist möglich und kann ohne Betäubung, in örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose durchgeführt werden.
Zu weiteren Fragen bezüglich des Ablaufs des Piercing und der Preise, gibt es weitere Informationen direkt in der Praxis oder über Telefon, Fax, e-mail.
